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Produkt zum Begriff Automobilindustrie:


  • Arbeitsrecht
    Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 94.00 € | Versand*: 0 €
  • Antragslexikon Arbeitsrecht
    Antragslexikon Arbeitsrecht

    Antragslexikon Arbeitsrecht , Zum Werk Das Werk bietet eine einzigartige lexikalische Darstellung der Antragsformulierung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Das arbeitsrechtliche Antragslexikon ermöglicht der Leserschaft das rasche Auffinden und Formulieren des im konkreten Fall zulässigen Verfahrensantrages. In Form einer alphabetischen Auflistung werden zu sämtlichen praxisrelevanten Schlagworten (von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenfeststellungsklage) die passenden Anträge für das Urteils- und Beschlussverfahren vorgestellt und mit kurzen rechtlichen Anmerkungen sowie vor allem Belegen aus der einschlägigen Rechtsprechung untermauert. Auch Negativbeispiele sind zur Verdeutlichung unzulässiger oder zumindest zweifelhafter Formulierungen aufgenommen. Das Werk konzentriert sich ganz auf Fragen der Antragstellung, um effizient und zielgerichtet erfolgreich Beschlüsse und Urteile herbeizuführen. Die Darstellung gliedert sich in vier große Kapitel zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Rechtsmitteln und Zwangsvollstreckung, denen jeweils eine knappe Einführung in die Grundlagen der Antragstellung (Leistungsanträge, Feststellungsanträge, einstweiliger Rechtsschutz etc.) vorangestellt ist. Es folgen jeweils die ausführlichen lexikalischen Teile, die insgesamt mehrere hundert Stichworte enthalten. Vorteile auf einen Blick alle Anträge im Arbeitsrecht von A-Z lexikalische Darstellung zur schnellen Orientierung streng an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert Zur Neuauflage Mit der 4. Auflage bringt das bewährte Team das Lexikon auf den Stand Frühjahr 2024. Neue Themen, neue Stichwörter und neue Entscheidungen zu so vielfältigen Themen wie Corona, Digitalisierung oder Homeoffice erweitern und vertiefen den umfangreichen Fundus. Zielgruppe Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich in arbeitsrechtlichen Verfahren tätig sind. Auch Richterinnen und Richter und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzen das Lexikon mit Gewinn. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
  • Arbeitshilfen für den Betriebsrat
    Arbeitshilfen für den Betriebsrat

    Arbeitshilfen für den Betriebsrat , Wie sieht das Protokoll einer Betriebsratssitzung aus? Wie werden Anträge formuliert? Und was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten? Als Betriebsrat gilt es, viele Formalien zu berücksichtigen. Fehler können zur Nichtigkeit von Beschlüssen, Erklärungen und Vereinbarungen führen. Die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind vollständig eingearbeitet und erläutert. Das Formularbuch enthält alle für den Betriebsrat wichtigen Vorlagen und zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen mit erprobten Regelungen.Formulierungsbeispiele sparen Zeit und erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Neuauflage berücksichtigt allegesetzlichen Neuerungen und die Rechtsprechung bis Juni 2021. Aktuelle Schwerpunkte: • Muster für die Betriebsratswahl 2022 • Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen, Vorschläge für die Geschäftsordnung • Homeoffice, Mobile Arbeit auf Basis des neuen Mitbestimmungsrechts • Pandemieschutz • Künstliche Intelligenz und die Unterstützung durch Sachverständige • Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Basis der neueren Rechtsprechung des BAG • Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zur Wahl einladen oder diese vorbereiten • Datenschutz im Betriebsratsbüro Das Werk ist in Inhalt und Aufbau an den Kommentar für die Praxis zum BetrVG angelehnt. Vorbemerkungen und Hinweise führen ins Thema ein, erläutern die Formulierungen und bieten fallbezogen alternative Optionen an. Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden Micha Heilmann, Rechtsanwalt, Leiter des Hauptstadtbüros der NGG Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts, Frankfurt am Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20210514, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Kommentar für die Praxis##, Redaktion: Däubler, Wolfgang~Klebe, Thomas~Wedde, Peter, Auflage: 21005, Auflage/Ausgabe: 5., überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 981, Keyword: Formularbuch; Betriebsratsarbeit, Fachschema: Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Deutschland~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 231, Breite: 158, Höhe: 44, Gewicht: 1184, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783766366139 9783766363060 9783766339096 9783766336750 9783766367723, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann Gewerkschaft Tarifvertrag erzwingen?

    Ja, Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverträge mit Arbeitgebern auszuhandeln. Wenn ein Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, können Gewerkschaften Druck ausüben, indem sie Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen organisieren. Letztendlich können Gewerkschaften jedoch keinen Tarifvertrag erzwingen, da dies auf freiwilliger Basis geschehen muss. In einigen Ländern können Tarifverträge jedoch für allgemeinverbindlich erklärt werden, was bedeutet, dass sie für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht.

  • Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?

    Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.

  • Wann gilt ein Tarifvertrag im einzelnen Arbeitsverhältnis?

    Ein Tarifvertrag gilt im einzelnen Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Mitglied der Tarifvertragsparteien sind. Das bedeutet, dass der Tarifvertrag nur dann verbindlich ist, wenn beide Seiten durch ihre Mitgliedschaft an ihn gebunden sind. Zudem muss im Arbeitsvertrag oder durch eine ausdrückliche Vereinbarung auf den Tarifvertrag Bezug genommen werden. Wenn im Arbeitsvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten automatisch die Bestimmungen des Tarifvertrags. Es ist wichtig, dass der Tarifvertrag nicht gegen zwingendes Recht verstößt, da in diesem Fall die entsprechenden Regelungen des Tarifvertrags unwirksam sind.

  • Wie gründe ich einen Betriebsrat ohne Gewerkschaft?

    Um einen Betriebsrat ohne Gewerkschaft zu gründen, müssen zunächst mindestens fünf Arbeitnehmer im Betrieb Interesse an der Gründung zeigen. Anschließend müssen diese Arbeitnehmer eine Wahlinitiative starten und eine Betriebsratswahl organisieren. Es ist wichtig, dass die Gründungsmitglieder sich über ihre Rechte und Pflichten als Betriebsrat informieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Zudem sollten sie sich über die genauen Schritte und Fristen für die Gründung eines Betriebsrats ohne Gewerkschaft informieren, um sicherzustellen, dass der Prozess reibungslos verläuft.

Ähnliche Suchbegriffe für Automobilindustrie:


  • Ist der Betriebsrat oder die Gewerkschaft besser?

    Es ist schwierig zu sagen, ob der Betriebsrat oder die Gewerkschaft besser ist, da sie unterschiedliche Funktionen und Aufgaben haben. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens und setzt sich für ihre Rechte ein. Die Gewerkschaft hingegen vertritt die Interessen der Arbeitnehmer auf übergeordneter Ebene und verhandelt Tarifverträge mit den Arbeitgebern. Beide haben ihre Vor- und Nachteile und können je nach Situation und Bedürfnissen der Arbeitnehmer unterschiedlich wirksam sein.

  • Was ist der Unterschied zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat?

    Was ist der Unterschied zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat? Eine Gewerkschaft ist eine Organisation, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt und sich für bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und Sozialleistungen einsetzt. Sie verhandelt Tarifverträge mit den Arbeitgebern und kann auch zu Streiks aufrufen. Ein Betriebsrat hingegen ist eine innerbetriebliche Vertretung der Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen gewählt wird und die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten, wie z.B. bei der Einstellung von Mitarbeitern, der Arbeitszeitgestaltung oder der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften. Während also die Gewerkschaft auf überbetrieblicher Ebene agiert und branchenübergreifend arbeitet, ist der Betriebsrat auf die Belange eines konkreten Unternehmens fokussiert. Beide Institutionen haben das Ziel, die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer zu stärken, arbeiten jedoch auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.

  • Habt ihr Verständnis für den Streik der Gewerkschaft Verdi?

    Als KI-Modell habe ich keine persönlichen Meinungen oder Gefühle. Jedoch kann ich sagen, dass Verständnis für einen Streik oft von den individuellen Standpunkten und Perspektiven abhängt. Einige Menschen unterstützen die Gewerkschaft Verdi und ihren Streik, da sie der Meinung sind, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben, für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne zu kämpfen. Andere mögen den Streik als störend empfinden, da er Auswirkungen auf den Alltag und die Wirtschaft haben kann.

  • Wie gründet man einen Betriebsrat bzw. eine Gewerkschaft?

    Um einen Betriebsrat zu gründen, müssen mindestens fünf Arbeitnehmer eines Betriebs eine Betriebsversammlung einberufen und dort einen Wahlvorstand wählen. Dieser organisiert dann die Wahl des Betriebsrats. Für die Gründung einer Gewerkschaft ist es notwendig, dass sich eine Gruppe von Arbeitnehmern zusammenschließt und gemeinsam Ziele und Interessen verfolgt. Die Gewerkschaft muss dann beim zuständigen Amtsgericht registriert werden.

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