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Produkte zum Begriff Personalvertretungsgesetz PVG:


  • Aufhauser, Rudolf: Bayerisches Personalvertretungsgesetz
    Aufhauser, Rudolf: Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz , Auf neuem Stand. Grundausstattung für die Personalräte der öffentlichen Verwaltung Bayerns Vorteile auf einen Blick: Mit Wahlordnung Neue Rechtsprechung umfassend ausgewertet Gut verständliche Darstellung Auf neuestem Stand erläutert der Basiskommentar die Vorschriften des Bayerischen Landespersonalvertretungsgesetzes - praxisnah und gut verständlich. Die 11. Auflage berücksichtigt die zum 1. August 2023 in Kraft getretenen umfassenden Änderungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, ist eingearbeitet. Damit bietet der Kommentar zuverlässige Orientierung für alle, die mit dem Bayerischen Landespersonalvertretungsgesetz arbeiten. Er informiert Personalräte, JAV und SBV über ihre Rechte und Befugnisse und hilft, diese richtig und erfolgreich einzusetzen. Den Dienststellen der Landes- und Kommunalverwaltungen bietet der Kommentar Informationen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Vertretungen und Organisationen der Beschäftigten. Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung. Das ausführliche Stichwortverzeichnis ermöglicht auch dem Nichtjuristen eine schnelle Orientierung in der Rechtsmaterie. Autoren: Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt in Würzburg Norbert Warga, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor Peter Schmitt-Moritz, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), langjährig ver.di Gewerkschaftssekretär in Bayern, Bezirk Mittelfranken Der Basiskommentar zum »Bayerisches Personalvertretungsgesetz« ist Bestandteil des Online-Moduls Personalratswissen online - Bayern , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0 €
  • Burkholz, Bernhard: Hessisches Personalvertretungsgesetz
    Burkholz, Bernhard: Hessisches Personalvertretungsgesetz

    Hessisches Personalvertretungsgesetz , Grundgedanke des Hessischen Personalvertretungsgesetzes ist die Beteiligung der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen. Durch die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung teil. Mit dem vorliegenden Kommentar wird den Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen, kompakten und leicht verständlichen Arbeitshilfe Rechnung getragen. Das Werk ist als Kompaktkommentar zur schnellen Orientierung konzipiert. Die Gesetzesbestimmungen werden praxisorientiert und unter Einbeziehung wichtiger Entscheidungen und aktueller Rechtsprechung erläutert. Im Anhang sind die Vorschriften über die Wahlen der Personalräte und die dafür zu verwendenden Vordrucke und Formulare abgedruckt. Die 8. Auflage bringt den Beitrag auf den Stand vom 31. August 2023. Berücksichtigt werden vor allem die Neufassung des HPVG durch Gesetz vom 28.3.2023 sowie die Änderung durch Gesetz vom 29. Juni 2023 (GVBl. S. 456, 471). Der Kommentar eignet sich als kompetenter und zuverlässiger Praxisratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innenverbände, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichte und Rechtsanwält:innen, kurz: für alle mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen. Dr. Bernhard Burkholz ist als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Fragen des Rechts der Finanzdienstleistungsaufsicht, des Kommunalrechts und des Schulrechts befasst. "Der Kommentar ist anschaulich und gut nachvollziehbar geschrieben. [Er] ist eine gute Hilfe im Alltag für die Mitglieder von Personalräten als auch Wahlvorständen." (Susan Mommsen, Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 26/2016) "[Mit dem Kommentar] wird den Bedürfnissen nach einer aktuellen und kompakten sowie gut verständlichen Arbeitshilfe voll entsprochen." (Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung, Nr. 7-8/2016) , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • Gliech, Susanne: Thüringer Personalvertretungsgesetz
    Gliech, Susanne: Thüringer Personalvertretungsgesetz

    Thüringer Personalvertretungsgesetz , Auf neuestem Stand. Für die erfolgreiche Personalvertretung in Thüringen Vorteile auf einen Blick: Mit Wahlordnung Rechtsprechung umfassend ausgewertet Gut verständliche Darstellung Auf neuestem Stand erläutert der Basiskommentar die Vorschriften des Thüringer Personalvertretungsgesetzes - praxisnah und gut verständlich. Die achte Auflage berücksichtigt sämtliche Änderungen des Gesetzes, zuletzt durch das »Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes «. Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, des Thüringer Oberverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts, sowie einschlägige Literatur sind eingearbeitet. Dieser Basiskommentar bietet eine zuverlässige Orientierung für alle, die mit dem Thüringer Personalvertretungsgesetz in der Praxis arbeiten. Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen wie auch andere Gremien lernen ihre Rechte und Befugnisse für eine erfolgreiche Interessenvertretung kennen und zu nutzen. Den Dienststellen der Landes- und Kommunalverwaltungen bietet der Kommentar Informationen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Vertretungen und Organisationen der Beschäftigten. Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung und weitere wichtige Rechtsvorschriften für die Arbeit der Personalvertretung. Autorinnen und Autor: Susanne Gliech, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht in Jena Klaus Schwill, Assessor jur., langjähriger Landesrechtsschutzleiter im ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Lore Seidel, Richterin am Arbeitsgericht und Vizedirektorin des Arbeitsgerichts Cottbus a.D. Hinweis: »Thüringer Personalvertretungsgesetz - Basiskommentar« ist Bestandteil des folgenden Online-Produkts des Bund-Verlags: »Personalratswissen online - Thüringen« , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 54.90 € | Versand*: 0 €
  • Bayerisches Personalvertretungsgesetz mit Wahlordnung (Resch, Miriam)
    Bayerisches Personalvertretungsgesetz mit Wahlordnung (Resch, Miriam)

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz mit Wahlordnung , Der Inhalt: Die 26. Auflage des bewährten Kompaktkommentars bietet mit seinen knappen und konzentrierten Erläuterungen zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz eine zuverlässige und handliche Arbeitshilfe, vollständig überarbeitet und mit Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf aktuellem Stand. Seit der Vorauflage eingetretene Rechtsänderungen im BayPVG (mit Inkrafttreten zum 1.8.2023) betreffen z.B. die Digitalisierung der Arbeit der Personalvertretungen, Anpassungen des Wahlrechts, die Stärkung der Rechtssicherheit von Personalratsbeschlüssen, die Erneuerung von Frist- und Formerfordernissen, Ergänzungen der Beteiligungsrechte und die Beteiligung der Personalvertretungen bei wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern. Die Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) wurde ebenfalls - insbesondere nach Auslaufen der Regelungen aus Anlass der SARS-CoV-2-Pandemie und mit Blick auf die anstehenden Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen - geändert. Anschauliche Übersichten und viele Beispiele ermöglichen die schnelle Orientierung und das Verständnis der Zusammenhänge. Der Umgang mit dem Gesetz wird dadurch erleichtert und Fragestellungen aus der täglichen Arbeitspraxis können schnell und rechtssicher beantwortet werden. Ein besonderes Extra - diese Auflage des Kompaktkommentars bietet zusätzlich einen Zugang zur Nutzung als online-Version für mobiles Arbeiten! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 26. Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230930, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Autoren: Resch, Miriam, Auflage: 23026, Auflage/Ausgabe: 26. Auflage 2023, Seitenzahl/Blattzahl: 510, Keyword: Personalrat; Personalvertretung; Personalvertretungsrecht; Personalratsmitglieder; Personal; Vertretung; Gesetz; BayPVG, Fachschema: Bayern / Recht~Personalrat~Personalvertretung~Verwaltungsrecht - Verwaltungssachen, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Region: Bayern, Fachkategorie: Landesrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Rehm Verlag, Verlag: Rehm Verlag, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 207, Breite: 146, Höhe: 32, Gewicht: 672, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Beinhaltet: B0000067771001 V13603-9783807328379-1 B0000067771002 V13603-9783807328379-2, Vorgänger: 2358475, Vorgänger EAN: 9783807327693 9783807326429 9783807325507 9783807304687 9783807302652, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 52.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann Gewerkschaft Tarifvertrag erzwingen?

    Ja, Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverträge mit Arbeitgebern auszuhandeln. Wenn ein Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, können Gewerkschaften Druck ausüben, indem sie Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen organisieren. Letztendlich können Gewerkschaften jedoch keinen Tarifvertrag erzwingen, da dies auf freiwilliger Basis geschehen muss. In einigen Ländern können Tarifverträge jedoch für allgemeinverbindlich erklärt werden, was bedeutet, dass sie für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht.

  • Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?

    Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.

  • Wie gründe ich einen Betriebsrat ohne Gewerkschaft?

    Um einen Betriebsrat ohne Gewerkschaft zu gründen, müssen zunächst mindestens fünf Arbeitnehmer im Betrieb Interesse an der Gründung zeigen. Anschließend müssen diese Arbeitnehmer eine Wahlinitiative starten und eine Betriebsratswahl organisieren. Es ist wichtig, dass die Gründungsmitglieder sich über ihre Rechte und Pflichten als Betriebsrat informieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Zudem sollten sie sich über die genauen Schritte und Fristen für die Gründung eines Betriebsrats ohne Gewerkschaft informieren, um sicherzustellen, dass der Prozess reibungslos verläuft.

  • Ist der Betriebsrat oder die Gewerkschaft besser?

    Es ist schwierig zu sagen, ob der Betriebsrat oder die Gewerkschaft besser ist, da sie unterschiedliche Funktionen und Aufgaben haben. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens und setzt sich für ihre Rechte ein. Die Gewerkschaft hingegen vertritt die Interessen der Arbeitnehmer auf übergeordneter Ebene und verhandelt Tarifverträge mit den Arbeitgebern. Beide haben ihre Vor- und Nachteile und können je nach Situation und Bedürfnissen der Arbeitnehmer unterschiedlich wirksam sein.

Ähnliche Suchbegriffe für Personalvertretungsgesetz PVG:


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  • Wann gilt ein Tarifvertrag im einzelnen Arbeitsverhältnis?

    Ein Tarifvertrag gilt im einzelnen Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Mitglied der Tarifvertragsparteien sind. Das bedeutet, dass der Tarifvertrag nur dann verbindlich ist, wenn beide Seiten durch ihre Mitgliedschaft an ihn gebunden sind. Zudem muss im Arbeitsvertrag oder durch eine ausdrückliche Vereinbarung auf den Tarifvertrag Bezug genommen werden. Wenn im Arbeitsvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten automatisch die Bestimmungen des Tarifvertrags. Es ist wichtig, dass der Tarifvertrag nicht gegen zwingendes Recht verstößt, da in diesem Fall die entsprechenden Regelungen des Tarifvertrags unwirksam sind.

  • Was ist der Unterschied zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat?

    Was ist der Unterschied zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat? Eine Gewerkschaft ist eine Organisation, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt und sich für bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und Sozialleistungen einsetzt. Sie verhandelt Tarifverträge mit den Arbeitgebern und kann auch zu Streiks aufrufen. Ein Betriebsrat hingegen ist eine innerbetriebliche Vertretung der Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen gewählt wird und die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten, wie z.B. bei der Einstellung von Mitarbeitern, der Arbeitszeitgestaltung oder der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften. Während also die Gewerkschaft auf überbetrieblicher Ebene agiert und branchenübergreifend arbeitet, ist der Betriebsrat auf die Belange eines konkreten Unternehmens fokussiert. Beide Institutionen haben das Ziel, die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer zu stärken, arbeiten jedoch auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.

  • Wie gründet man einen Betriebsrat bzw. eine Gewerkschaft?

    Um einen Betriebsrat zu gründen, müssen mindestens fünf Arbeitnehmer eines Betriebs eine Betriebsversammlung einberufen und dort einen Wahlvorstand wählen. Dieser organisiert dann die Wahl des Betriebsrats. Für die Gründung einer Gewerkschaft ist es notwendig, dass sich eine Gruppe von Arbeitnehmern zusammenschließt und gemeinsam Ziele und Interessen verfolgt. Die Gewerkschaft muss dann beim zuständigen Amtsgericht registriert werden.

  • Wie gründet man einen Betriebsrat bzw. eine Gewerkschaft?

    Um einen Betriebsrat zu gründen, müssen mindestens fünf Arbeitnehmer eines Betriebs oder einer Abteilung eine Initiative ergreifen und eine Wahl des Betriebsrats initiieren. Dafür müssen sie eine Liste mit Kandidaten aufstellen und eine Wahlversammlung einberufen. Bei einer Gewerkschaftsgründung müssen sich Arbeitnehmer zusammenschließen und eine Satzung erstellen, in der unter anderem der Name, der Sitz und die Ziele der Gewerkschaft festgelegt werden. Anschließend muss die Gewerkschaft beim zuständigen Amtsgericht registriert werden.

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